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Füttern von Katzen verboten?

Die einen berufen sich auf die Tierliebe und nehmen gar das Tierschutzgesetz zu Hilfe, die anderen beschweren sich über die Belästigungen durch streunende Katzen, die sich vermehren und durch alle Gärten streifen.

Kann der Verein die Fütterung wild lebender Katzen untersagen? Die Antwort ist “Ja”

Ist in der Gartenordnung ein Verbot für das Füttern wild lebender Katzen ausgesprochen oder fasst die Mitgliederversammlung einen solchen Beschluss, ist dies für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Eine solche Regelung ist wegen der Klarheit zu bevorzugen.

Aber auch wenn die Gartenordnung nicht ausdrücklich eine solche Regelung enthält, kann ein Fütterungsverbot ausgesprochen werden, wenn es nach Art und Umfang der Fütterung zu einer nicht hinnehmbaren belästigung der anderen Gartenfreunde führt. Aus dem Pachtverhältnis und der Mitgliedschaft im Verein ergibt sich die Pflicht des einzelnen Kleingärtners, Handlungen zu unterlassen, die die anderen Gartenfreunde stören. Ein solches Fütterungsverbot streunender Katzen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz.

1. Im Tierschutzgesetz und damit im Tierschutz im rechtlichen Sinne, ist dagegen nur geregelt:

- Verbot des Quälens - Töten von Wirbeltieren - Anforderung an Haltung - Transport - Ausbildung und Abrichtung

Das Füttern oder das Verbot des Fütterns sind nicht vom Tierschutz umfasst.


  

 

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