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Dienstag: 14:00-18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr

Termine auch nach Telefonischer Absprache.

Die Umlage

Umlagen sind Sonderbeiträge, die ein Verein zusätzlich zu den laufenden Mitgliedsbeiträgen zur Deckung besonderer Aufwendungen erheben kann. Voraussetzung für die Erhebung von Umlagen ist zunächst, dass die Vereinssatzung die Erhebung von Umlagen überhaupt vorsieht.

Umlagen müssen ferner von dem satzungsgemäß dafür bestimmten Vereinsorgan wirksam beschlossen werden. In der Regel wird dies durch die Mitgliederversammlung erfolgen; in diesem Fall muss die Tagesordnung der Mitgliederversammlung, die mit der Einladungmitgeteilt wird, die Beschlussfassung über die konkret bezeichnete Umlage enthalten.

Umlagen können nur für bestimmte, genau zu bezeichnende Maßnahmen erhoben werden (z. B. Reparatur der Elektroleitung, des Außenzauns, des Daches des Vereinsheims etc.). Umlagen dürfen nur für die Verwirklichung satzungsgemäßer Zwecke erhoben werden.

Die durch die Umlage erzielten Mittel sind ausschließlich für den mit der Umlage beschlossenen Zweck zu verwenden. Nach Durchführung der Maßnahme ist diese abzurechnen, gegebenenfalls sind nicht verbrauchte Mittel zurückzurechnen bzw. durch Mitgliederbeschluss einer anderen Verwendung zuzuführen.

 

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