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Termine auch nach Telefonischer Absprache.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Seit dem 01.01.2005 gilt das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter. Es handelt sich um eine freiwillige Möglichkeit des Versicherungsschutzes ehrenamtlich Gewählter.

Voraussetzung:

- Gemeinnütziger Verein oder Verband (kommt auch für Kleingärtnerverbände infrage)

- Gewählte Ehrenamtsträger im Amt (Vorstandsmitglieder)

Preis:

Zurzeit beträgt der Jahresbeitrag ist 2,73 € pro Ehrenamtsträger.

Versicherungs-/Leistungsumfang:

Medizinische Rehabilitation; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Finanzielle Hilfen:

Beispielsweise zehlt die Versicherung ggf. Verletztengeld oder Verletztenrente. Insbesondere bei berufstätigen Ehrenamtlichen ist dies wichtig.

 

Aktuelle Hinweise

Bitte unbedingt die
anstehenden Termine vormerken.
Nächster Termin wird angezeigt.

 

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