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Warum braucht der Verein eine aktuelle Mitgliederliste?

Trotzdem kann der Mitgliederbestand nicht aktuell sein, denn bei Auflösung des Unterpachtvertrages wird oft vergessen, die Mitgliedschaft mit zu kündigen. Auch kann die vor Auflösung des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) bestandene Ehegattenmitgliedschaft formell noch existieren, wenn sie für den Verein gegenstandslos geworden ist, weil sich die Mitgliedschaft auf die Parzelle (gemäß Beitragsregelung) bezieht.

Eine aktuelle Mitgliederliste ist für die Wahrnehmung verschiedener Mitgliedschaftsrechte, wie dem Nachweis der vollzähligen Einladung zur Mitgliederversammlung, der erforderlichen Mindestmitgliederzahl bei Einberufung der Versammlung auf Verlangen einer Minderheit, bei einer Satzungsänderung und bei Anträgen zur Ergänzung der Tagesordnung, wichtig. Sie ist auch erforderlich, wenn es zu Auseinandersetzungen darüber kommt, ob Beschlüsse gemäß den laut Satzung oder laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) erforderlichen Mehrheiten rechtmäßig zustande gekommen oder aber nichtig sind.

Es kann bei Rechtsstreitigkeiten zu bösen Überraschungen kommen, wenn die aktuelle Mitgliederzahl nicht schlüssig nachgewiesen werden kann (§ 72 und 73 BGB).Wenn auch der Verein Mitgliederdaten für vereinsinterne Zwecke erfasst (siehe DER FACHBERATER, August 2004, S. 27), gehören in eine Mitgliederliste für vereinsrechtliche Zwecke nur Name, Vorname, Anschrift und Parzellennummer. Bekommen die Mitglieder ein solches Mitgliederverzeichnis, sind sie darauf hinzuweisen, dass dies nur für Vereinszwecke verwendet und nicht weitergegeben werden darf. Unbedingt verzichten sollte man auf eine Übermittlung solcher Daten z. B. an Versi-cherungsunternehmen, Presse oder Werbefirmen.

In die Mitgliederliste kann Einsicht nehmen, wer ein berechtigtes Interesse daran nachweist, wie der Mitgliedsverband (Beitragszahlung) und Vertreter einer Minderheit (Einberufung einer Mitgliederversammlung) oder für das Vereinsregister (Beschlusskontrolle).

Da der Mitgliederliste eine nicht zu vernachlässigende Bedeutung zukommt, sollte die Aktualität des Mitgliederbestandes kontrolliert werden. Notfalls sollte in einer Mitgliederversammlung unter dem Tagesordnungspunkt „Feststellung der Mitglieder des Vereins” ein Beschluss über die aktuell namentlich bestehende Mitgliedschaft gefasst werden. Man sollte ein Vorstandsmitglied beauftragen, die Mitgliederliste ständig fortzu-schreiben.

R. Trepte


  

 

 

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