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Braucht ein KG Verein eine Kleingartenkonzeption?

Die Frage nach der Zukunftssicherung der Kleingartenanlagen stellt sich in manchen Vereinen immer drängender, denn freie Gärten, die nicht mehr vergeben werden, können manchen Verein und Verband vor große probleme stellen, insbesondere dann, wenn eine Kleingartenanlage mangels Nachfrage "auszubluten" droht. Das erfordert sowohl vom Verband als Zwischenpächter als auch vom Vererin unter einbeziehung der Mitglieder, weitsichtig über Perspektive der Kleingartenanlage nachzudenken und ein Konzept zu entwickeln.

Eine Analyse sollte Klarheit über künftig frei wedende Parzellen schaffen. Der Erhalt der Anlage, wenn auch mit weniger Parzellen, sollte den Vorstand vor dem Auflassen erhalten. Ideal wäre, zusammenh#mgende Teile der Anlage zu erhalten und einzelne Flurstücke aus dem Pachtverhältnis herauszulösen bzw. aus zusammenhängenden Parzellen gemeinschaftsflächen zu schaffen. Im aufzugebenden Anlagenteil werden die frei wedenden Parzellen nicht mehr verpachtet.

Zu denken wäre auch an einen vom Verein finanzierten Umzug einzelner Gartenfreunde in andere Parzellen der Anlage, um die geplante Freisetzung zusammenhängender Flächen schneller verwirklichen zu können. Hierbei ist zugleich die Solidargemeinschaft der Gartenfreunde, insbesondere beim Ausgleich sozialer Härtefälle, gefordert.

Die Leerstände bieten die Chance z.B. durch Errichtung von Spielplätzen und Spielflächen für Kinder, eines Fest- und Versammlungsplatzes für den Verein, von Ruhezohnen für Besucher, von Lehr- und lernpfaden für Schulen und interessierte Bürger, von PKW- Abstellplätzen am Rande der Anlage oder parkähnlichen Biotopen die Attraktivität und Akzeptanz der Kleingartenanlage insgesamt zu erhöhen.

Auch einzelne frei gewordene Parzellen bieten Möglichkeiten für eine sinnvolle Nutzung, z.B. als Lehrgarten, als eingegrünte Sitzecke, als Biotop oder als Kompostplatz.

Die Kleingartenkonzeption sollte durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

R. Trepte


  

 

 

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