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Vereinsstrafe (Vereinsrecht)
Ein Verein ist grundsätzlich befugt, bestimmtes satzungs- und vereinswidriges Verhalten zu bestrafen. Dies resultiert aus der grundgesetzlich verankerten Vereinigungsfreiheit sowie der Vereinsautonomie.
Die Vereinsstrafe ist eine privatrechtliche Sanktion, die zwischen dem Verein und dem Mitglied vereinbart werden muss. Dies geschieht durch eine Satzungsregelung, das heißt, das Vereinsstrafen nur verhängt werden können, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist. Die Satzung muss regeln, welches Verhalten durch welches Organ mit welcher Strafe in welchem Verfahren sanktioniert werden kann.
Mögliche Vereinsstrafen sind:
- die Ermahnung oder Verwarnung
- das zeitweilige oder dauerhafte Verbot der Nutzung von Vereinseinrichtungen oder der
- der dauerhafte oder zeitweilige Verlust eines Vereinsamtes
- das zeitweilige Ruhen der Mitgliedschaftsrechte
- die zeitweise oder dauerhafte Nichtwählbarkeit sowie
- der Ausschluss aus dem Verein.
Für die Schaffung entsprechender Satzungsbestimmungen sollte rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
K. Duckstein
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